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Was tun, wenn die Bäume Ihres Nachbarn Ihr Grundstück beschatten?

Wenn die Bäume Ihres Nachbarn Ihr Grundstück beschatten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Beginnen Sie mit einem ruhigen Gespräch und erklären Sie das Problem. Wenn das nicht hilft, greifen Sie zu einer formelleren Lösung.

Was tun, wenn die Bäume Ihres Nachbarn Ihr Grundstück beschatten?

 

Wie hoch dürfen die Bäume am Zaun Ihres Nachbarn wachsen?

Es gibt keine allgemeinen Vorschriften, wie hoch die Bäume am Zaun des Nachbarn wachsen dürfen. In der Praxis bedeutet dies jedoch nicht, dass Grundstückseigentümer ihren Garten in dieser Hinsicht frei gestalten können.

Wer die Pflanzung hoher Bäume plant, muss die Lebensqualität und die Nutzung des Grundstücks durch den Nachbarn berücksichtigen. Manchmal kommt es zu Streitigkeiten, da zu hohe Bäume im Garten zu übermäßiger Verschattung, Laubfall, Beschädigung des Zauns oder sogar zu einer Gefährdung der Sicherheit führen können.

Daher ist es ratsam, vor der Pflanzung die zukünftige Höhe des Baumes zu ermitteln und die Gestaltung des Gartens so zu planen, dass ein angemessener Abstand zum Zaun eingehalten wird.

Wenn hohe Bäume wie Eichen, Birken oder Kiefern näher als 3-4 m am Zaun wachsen, wird davon ausgegangen, dass ihre Höhe 5-6 m nicht überschreiten sollte. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Nachbargrundstück im Schatten liegt und die Eigentümer sich über herabfallende Blätter und Nadeln oder die Gefahr des Umstürzens bei Sturm beschweren. Große Bäume sollten in einem Abstand von etwa 3–5 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden oder auf eine Höhe von 5–6 m gehalten werden, wenn sie näher wachsen.

Bei mittelgroßen Bäumen wie Apfel- oder Pflaumenbäumen, die in einem Abstand von 1,5 bis 2 m zur Grundstücksgrenze wachsen, sollte beachtet werden, dass ihre Höhe etwa 3 bis 4 m nicht überschreiten sollte. Bei Überschreitung dieser Höhe werfen die Bäume einen langen Schatten und können den Anbau oder die Nutzung des Gartens beeinträchtigen.

Auch auf Hecken sollte man achten. Höhere Exemplare, wie z. B. Thujen, können ungeeignet sein, wenn sie höher als 2,5–3 m sind und eine dichte Wand und starken Schatten bilden.

Dies sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern praktische Tipps, die als Orientierung für eine durchdachte Gartengestaltung dienen können.

Was tun, wenn die Bäume Ihres Nachbarn Ihr Grundstück beschatten?

Was tun, wenn die Bäume des Nachbarn Ihr Grundstück beschatten?

Wenn die Bäume des Nachbarn Ihr Grundstück beschatten, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

  1. Beginnen Sie mit einem Gespräch – versuchen Sie zunächst, mit ihm zu sprechen. Erklären Sie, dass die Bäume übermäßigen Schatten werfen oder beispielsweise das Grundstück mit Laub verschmutzen. Manchmal ist sich der Nachbar des Problems nicht bewusst und stimmt schnell zu, die Äste zu schneiden oder den Baum zu entfernen.
  2. Entscheiden Sie sich, die Bäume selbst zu schneiden – gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie das Recht, die Wurzeln, die vom Nachbargrundstück ausragen, zu schneiden und zu belassen, dasselbe gilt für Äste und Früchte, die vom Nachbargrundstück herabhängen. Sie müssen jedoch daran denken, dass Sie Ihrem Nachbarn im Voraus eine angemessene Frist für deren Entfernung setzen müssen (vorzugsweise schriftlich), und wenn er dies nicht tut, können Sie selbst tätig werden.
  3. Prüfen Sie die örtlichen Rechtsvorschriften – nützliche Informationen finden Sie beispielsweise in den Verordnungen des Gemeinderats oder im örtlichen Flächennutzungsplan.
  4. Leiten Sie ein Gerichtsverfahren ein – Wenn Ihr Nachbar nicht zur Zusammenarbeit bereit ist und die Situation die Nutzung Ihrer Immobilie erheblich beeinträchtigt, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Eigentümer einer Immobilie bei der Ausübung seines Rechts von Handlungen absehen, die die Nutzung benachbarter Immobilien, die sich aus der sozioökonomischen Zweckbestimmung der Immobilie und den örtlichen Gegebenheiten ergibt, übermäßig beeinträchtigen.

An wen kann man sich wegen der Bäume des Nachbarn wenden?

Wenn ein Baum eine Gefahr darstellt und Sie befürchten, dass er bald auf Ihr Grundstück fallen könnte, können Sie sich an die Bezirks- oder Stadtverwaltung wenden. Die Beamten werden eine Begutachtung vornehmen und Sie bei der weiteren Lösung dieses Problems unterstützen. In Notfällen, z. B. nach einem Sturm, können sie die Feuerwehr mit der Beseitigung beauftragen.

Melden Sie den Baum Ihres Nachbarn nicht bei der Verwaltung, wenn er keine echte Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sicherheit von Eigentum darstellt. Wenn der Baum Ihr Grundstück beschattet oder andere Unannehmlichkeiten verursacht, handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die zwischen den Eigentümern geklärt werden muss.

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